Allgemeine Geschäftsbedingungen der OnServices Online GmbH (OnServices)



§ 1 Geltung der Bedingungen

1. Die Lieferungen, Leistungen und Angebote der OnServices Online GmbH 32479 Hille, Deutschland, nachfolgend als Verkäuferin bezeichnet, erfolgen ausschließlich auf Basis dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit auch für künftige Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Gegenteilige Geschäftsbedingungen werden ausdrücklich abgelehnt.


§ 2 Vertragsabschluss

1. In Prospekten, Anzeigen. Internetpräsentationen usw. enthaltene Angebote sind - auch bezüglich der Preisangaben sowie technischer und sonstiger Eigenschaften - freibleibend und unverbindlich. An speziell ausgearbeitete Angebote hält sich die Verkäuferin 14 Kalendertage gebunden.
2. Der Käufer ist 4 Wochen an seinen Auftrag gebunden. Aufträge bedürfen zur Rechtswirksamkeit in jedem Fall der schriftlichen Bestätigung der Verkäuferin. Das gleiche gilt für die Zusicherung von Eigenschaften. Die bei Vertragsabschluss festgelegten Bezeichnungen und Spezifikationen stellen den technischen Standard zu diesem Zeitpunkt dar, Konstruktionsänderungen (Softwareänderungen) durch den jeweiligen Hersteller im Rahmen dieses Vertrages behält sich die Verkäuferin ausdrücklich vor, sofern diese Änderungen nicht grundlegender Art sind und der vertragsgemäße Zweck nicht erheblich eingeschränkt wird.
3. Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen sind nur gültig, wenn die Verkäuferin sie schriftlich bestätigt.
4. Dem Käufer steht nach § 361 a BGB ein Widerrufsrecht zu. Die Widerrufsfrist beginnt mit dem Tag des Eingangs der Ware beim Empfänger bzw. bei wiederkehrenden Lieferungen gleichartiger Waren am Tag des Eingangs der ersten Teillieferung und bei Dienstleistungen am Tag des Vertragsabschlusses. Die Widerrufsfrist beträgt zwei Wochen und bedarf keiner Begründung. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs an die oben angegebene Adresse des Käufers bzw. Rücksendung der Ware an diese Adresse.
5. Ein Widerrufsrecht besteht nicht bei Verträgen - zur Lieferung von Waren, die nach Käufernspezifikation angefertigt oder beim Vorlieferanten (Hersteller) speziell geordert werden.
6. Bei Lieferungen von Audio- und Videoaufzeichnungen oder von Software kann der Vertrag nur widerrufen werden, wenn die gelieferten Datenträger versiegelt an die Verkäuferin zurückgesandt werden.


§ 3 Preise, Preisänderungen

1. Die Preise verstehen sich zzgl. der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern nicht anders ausgewiesen.
2. Die Preise für gelieferte Ware schließen Fracht und Verpackung nicht mit ein. Bei Serviceleistungen wird die Leistung nach Zeit und Aufwand berechnet, wobei Arbeits- und Fahrzeit sowie der Verbrauch von Bauteilen und Materialien ebenfalls mit umfasst ist.
3. Soweit zwischen Vertragsabschluss und vereinbartem und/oder tatsächlichem Lieferdatum mehr als 6 Monate liegen, gelten die zur Zeit der Lieferung oder Bereitstellung gültigen Preise der Verkäuferin.


§ 4 Lieferzeiten, Teillieferung, Gefahrenübergang

1. Die Verkäuferin bemüht sich, die angegebenen Termine einzuhalten. Sie sind indes unverbindlich, soweit sie nicht ausdrücklich schriftlich bestätigt worden sind.
2. Gerät die Verkäuferin in Lieferverzug, wird die Dauer der vom Käufern zu setzenden Nachfrist auf 6 Wochen festgelegt, die mit Eingang der Nachfristsetzung bei der Verkäuferin beginnt.
3. Ist die Nichteinhaltung einer vereinbarten Lieferfrist auf höhere Gewalt, Arbeitskampf, Feuer, Maschinenbruch, unvorhergesehene Hindernisse oder sonstige von der Verkäuferin nicht zu vertretende Umstände zurückzuführen, wird die Lieferfrist für die Dauer dieser Ereignisse verlängert. Dies gilt entsprechend für den Fall, dass sich der Verkäufer beim Eintritt einer dieser Ereignisse in Lieferverzug befindet.
4. Bei einer Dauer der Leistungsverhinderung im Sinn von Ziffer 3 von mehr als 3 Monaten sind die Verkäuferin und der Käufer, bei Nichteinhaltung des Liefertermins aus anderen als den in Ziffer 3 genannten Gründen nur der Käufer, berechtigt, hinsichtlich der in Verzug befindlichen Lieferung vom Vertrag zurückzutreten. Voraussetzung für den Rücktritt durch den Käufer ist, dass er der Verkäuferin schriftlich eine angemessene (mindestens 3 Wochen) Nachfrist mit Ablehnungsandrohung gesetzt hat.
5. Die Verkäuferin ist jederzeit zur Lieferung sowie zur Vornahme von Teillieferungen berechtigt. Teillieferungen können von der Verkäuferin sofort in Rechnung gestellt werden.
6. Die Verkäuferin wird durch die Übergabe an einen Transporteur von seiner Leistungspflicht frei. Der Transport der Ware geschieht auf Gefahr und für Rechnung des Käufers. Die Verkäuferin bestimmt den Transporteur unter Ausschluss der Haftung für die Wahl der billigsten und schnellsten Versandart.
7. Die Gefahr geht mit Übergabe an den Transporteur auf den Käufer über und zwar auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen oder die Verkäuferin zusätzliche Leistungen, z.B. Transportkosten oder Anfuhr, übernommen hat.
8. Gerät der Käufer in Annahmeverzug oder verzögert sich die Lieferung aus sonstigen Umständen, die er zu vertreten hat, so geht die Gefahr vom Tage der Bereitstellungsanzeige an auf den Käufer über. In diesem Falle tritt zudem die Fälligkeit des Kaufpreises mit dem Datum der Mitteilung der Versandbereitschaft ein. Kosten der Lagerhaltung bei der Verkäuferin oder bei Dritten trägt der Käufer. Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadensersatzes gegen den Käufer bleibt unberührt.
9. Eine Transportversicherung wird der Verkäufer nur auf besondere schriftliche Anweisung für Rechnung des Käufers abschließen.


§ 5 Gewährleistung und Haftung

1. Ist der Liefergegenstand mangelhaft oder fehlen ihm zugesicherte Eigenschaften oder wird er innerhalb der Gewährleistungsfrist durch Fabrikations- oder Materialmängel schadhaft, liefert die Verkäuferin nach ihrer Wahl unter Ausschluss sonstiger Gewährleistungsansprüche des Käufers Ersatz oder bessert nach. Mehrfache Nachbesserungen sind zulässig.
2. Die Gewährleistungsfrist beträgt 6 Monate und beginnt mit dem Datum der Lieferung. Davon unberührt bleiben Gewährleistungen und Gewährleistungsfristen der Hersteller, sofern diese ausdrücklich als Eigenschaft zugesichert werden.
3. Offensichtliche Mängel müssen der Verkäuferin unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb 1 Woche nach Lieferung schriftlich mitgeteilt werden. Die mangelhaften Liefergegenstände sind in dem Zustand, in dem sie sich im Zeitpunkt der Feststellung des Mangels befinden, zur Besichtigung durch die Verkäuferin bereitzuhalten. Jedwede eigene Nachbesserung durch den Käufer ist ausgeschlossen. Ein Verstoß gegen die vorstehenden Verpflichtungen schließt jedwede Gewährleistungsansprüche gegenüber der Verkäuferin aus.
4. Schlägt die Nachbesserung oder die Ersatzlieferung nach angemessener Frist mehrfach fehl, kann der Käufer nach seiner Wahl Herabsetzung des Kaufpreises oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen.
5. Die vorstehende Regelungen gelten nicht für Gebrauchtmaschinen und andre gebrauchte Güter, die unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung geliefert werden.
6. Schadenersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung wegen Nichterfüllung, Lieferverzug, aus positiver Vertragsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsschluss und aus unerlaubter Handlung sind sowohl gegen die Verkäuferin als auch gegen deren Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde.
7. Software wird grundsätzlich zu den Garantie- und Haftungsbedingungen des Softwareherstellers angeboten und verkauft. Ansprüche jeglicher Art sind daher ausschließlich an den Softwarehersteller oder dessen rechtlichen Vertreter direkt zu stellen. Die Verkäuferin kann für Softwareeigenschaften, Funktionen und die Zweckerfüllung von Softwareprodukten keinerlei Garantien und keine Haftung übernehmen. Ein eventueller Schadenersatz beschränkt sich in jedem Fall auf die Ersatzlieferung von Datenträgern und/oder Dokumentationen.


§ 6 Eigentumsvorbehalt

1. Verkaufte Gegenstände, insbesondere auch Software, bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises Eigentum der Verkäuferin. Der Käufer darf über diese Vorbehaltsware nicht verfügen, weder durch Verkauf, Verleih oder in sonstiger Weise.
2. Bei Zugriffen Dritter (insbesondere Gerichtsvollzieher) auf die Vorbehaltsware wird der Käufer auf das Eigentum der Verkäuferin hinweisen und diese unverzüglich benachrichtigen.
3. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers ist die Verkäuferin berechtigt, die Vorbehaltsware auf ihre Kosten zurückzunehmen. In der Zurücknahme sowie in der Pfändung der Vorbehaltsware durch die Verkäuferin liegt kein Rücktritt vom Vertrag. Sollte im Einzelfall die Verkäuferin dem Käufer den Weiterverkauf der Vorbehaltsware gestatten, tritt der Käufer schon jetzt seine Forderungen aus dem Weiterverkauf der Vorbehaltsware an die Verkäuferin ab.


§ 7 Zahlung

1. Rechnungen der Verkäuferin sind vorbehaltlich einer anderen schriftlichen Vereinbarung sofort und ohne Abzug zahlbar. Die Annahme von Schecks oder Wechseln erfolgt stets nur zahlungshalber. Ist der Käufer mit seiner Zahlung in Verzug, sind Zinsen in Höhe des von den Geschäftsbanken berechneten Zinssatzes zu berechnen, sofern der Käufer nicht im Einzelfall einen geringeren Schaden der Verkäuferin nachweist. Die Zinsen sind sofort fällig. Bei Mahnungen wird bei Verzug von jeweils 2 Wochen eine Gebühr von 15 €uro in Rechnung gestellt.
2. Der Käufer ist zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.


§ 8 Erfüllungsort/Gerichtsstand

Erfüllungsort ist Sitz der Verkäuferin (Minden in Westfalen). Für etwaige Streitigkeiten wird für beide Teile die Zuständigkeit des sachlich zuständigen Amts- oder Landgerichtes, welches für den Sitz der Verkäuferin zuständig ist, vereinbart.


$ 9 Jahr 2000 – Fähigkeit

Die Verkäuferin ist in keinem Fall Hersteller der angebotenen Produkte noch hat sie irgend einen wie auch immer gearteten Einfluss auf die Qualität oder Eigenschaften der von ihr verkauften Produkte. Insofern sind alle das Jahr 2000 und die damit verbundenen Anforderungen an die Produkte betreffenden Aussagen, sofern sie gemacht werden, eine direkte Wiedergabe der Herstellerangaben. Generell wird in allen die Jahr 2000 – Fähigkeit betreffenden Fragen und Eigenschaften auf die jeweiligen Hersteller verwiesen. Eine Haftung für irgend welche Schäden, Ansprüche oder sonstige Forderungen, die aus dieser Jahr 2000 – Problematik herrühren, sind generell ausgeschlossen.


§ 10 Warenrücksendungen / Retouren / Reklamationen

Sind Warenrücksendungen notwendig, gleich aus welchem Grund, so hat der Käufer das entsprechende Rücksendeformular vollständig ausgefüllt an die Verkäuferin zu senden. Erst nach Bearbeitung des Vorgangs und der Erteilung einer Bearbeitungsnummer (RMA) kann eine Rücknahme erfolgen. Die Rücknahme / Rückholung erfolgt durch ein von der Verkäuferin beauftragtes Transportunternehmen, sofern nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart. Unfreie Rücksendungen, Rücksendungen ohne RMA etc. können nicht angenommen werden, eine eventuelle Gutschrift kann nicht erfolgen. Für die Abholung durch das von der Verkäuferin beauftragte Unternehmen ist die unversehrte Ware wieder vollständig und sorgfältig zu verpacken. Geöffnete Lizenzpakete (Software) sind grundsätzlich von der Rücknahme ausgeschlossen!


§ 11 Sonstiges

Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Vereinbarungen nicht berührt.



Hille, Januar 2009

Zentralverwaltung in Hille
Zentralverwaltung in Hille

Fon: +49 (0)5703 / 930 388

Unsere Geschäftszeiten:

Montag bis Donnerstag:
08:30 bis 12:30 und
13:30 bis 17:00 Uhr

Freitag:
08:30 bis 12:30 und
13:30 bis 16:00 Uhr
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